Die EU hat sich hinsichtlich der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“  für den Artikel 13 und seinen Upload-Filter entschieden. Ausnahmen gibt es für Kleinunternehmen, Plattformen mit großen Mengen an nutzergenerierten Inhalten bleiben davon jedoch nicht ausgenommen.

Artikel 13 und der Upload-Filter

Der umstrittene Artikel 13 sieht vor, dass Onlineplattformen wie Facebook, Youtube, Instagram aber auch Wissensplattformen wie Wikipedia oder Software-Portale zukünftig verantwortlich und haftbar für alle Inhalte sind, die von Usern hochgeladen werden. Und zwar ab dem Moment an, an dem der Inhalt veröffentlicht wird. Der Entwurf wurde am 12. September gebilligt. Änderungen sind auf der Website vom Europäischen Parlament eingetragen

Upload-Filter

Um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sollen künftig alle Onlineplattformen, bei denen große Mengen an nutzergenerierten Inhalten gesammelt werden „effiziente und proportionale Maßnahmen ergreifen“. Lösung der Herausforderung sollen Upload-Filter sein, welche alle Informationen und Daten beim Hochladen bzw. Veröffentlichen von Content überprüfen. Klingt gut, kann aber zu eine Hürde werden, denn die Technologie kann nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden. Legal ist nämlich jeder Inhalt, bei dem die Zustimmung vom Urheber für die Nutzung bestimmter Zwecke vorliegt. Auch Satire kann nicht erkannt werden und wird automatisch als Urheberverstoß gekennzeichnet. Memes und Parodien adé.

Tatsächlich gibt es solche Filter schon – ungerechtfertigte Urheberrechtsverletzungsansprüche sind ebenfalls bekannt. YouTube beispielsweise verfügt über das Tool Content ID, welches das Eigentum an den Videos auf der Plattform klären und verwalten soll, in dem der Inhalt vor Upload durch eine Datenbank gejagt wird. Diese Software hat in der Vergangenheit ein Video sperren lassen, weil das Schnurren einer Katze einem Abschnitt des Songs „Focus“ ähnelte, welches auf der EMI erschien ist.

#SaveYourInternet

#SaveTheInternet und #SaveYourInternet überschwemmen seit Monaten das Netz und auch Jimmy Wales, Mitebegründer von Wikipedia, WWW-Erfinder Tim Berners-Lee und auch YouTube-CEO Susan Wojcicki klagen öffentlich ihr Leid gegenüber der Richtlinie.

„Artikel 13 und der Upload-Filter bedrohen in aktueller Form Millionen von Menschen Inhalte auf Plattformen wie YouTube zu veröffentlichen.“ – Susan Wojcicki, CEO YouTube

Die Richtlinie wird als unmittelbare Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks tituliert, da sich das offene Internet zu einer automatisierten Überwachung und Kontrolle der Nutzer entwickeln kann und schlussendlich auch Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben zu erwarten sind.

Diese öffentliche Stellungnahme hat zur Folge, dass viele YouTuber ihr gefährliches Halbwissen in Videos mit Titeln wie „Youtube geht 2019 unter!“ oder „Mein Kanal wird gelöscht! Das Ende von YouTube“ mit der Community teilen und diese in Panik ausbricht. Verzweifelte Kommentare im Tonus wie: „Ich kann nicht ohne YouTube leben!“, „Ich heule grade“ oder „Ich will deine Videos nicht verlieren, Helft!“ tummeln sich nur so unter solchen Videos. Drastisch Maßnahmen wie das Löschen von Kanälen oder gar der gesamten Plattform sind vorerst jedoch nicht absehbar.

Next Steps

Der aktuelle Entwurf wird momentan von verschiedenen EU-Stellen überarbeitet. Mit der Durchführung einer endgültigen Fassung wird erst in einigen Monaten gerechnet. Da es sich bei Artikel 13 lediglich um eine Richtlinie und um keine Verordnung handelt, ist es den einzelnen EU-Staaten selbst überlassen, die Gesetzte anzupassen. Welche Auswirkungen Artikel 13 auf das Influencer-Marketing hat bleibt nach aktuellem Stand abzuwarten.

Quellen

Futurezone, www.futurezone.de, 05.07.2018
Futurezone, www.futurezone.de, 12.09.2018
Netzwelt, www.netzwelt.de, 07.11.2018
Futurezone, www.futurezone.de, 12.11.2018