Die DSGVO, also die Datenschutzgrundverordnung, trat bereits 2016 inkraft. Da sie erst ab dem 25.05.2018 anzuwenden ist, wurde sie bisher grob vernachlässigt. Nun ist es fast soweit und plötzlich ist das Thema in aller Munde. Die DSGVO kommt – was ändert sich für das Influencer Marketing?

Achtung: Wir geben in diesem Artikel lediglich Hinweise. Bitte wenden Sie sich für die richtige Expertise zum Thema Datenschutz und DSGVO-Anpassungen an einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten Ihres Vertrauens. Wir übernehmen keine Gewähr für Ausführlichkeit oder Richtigkeit der aufgezählten Punkte.

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung soll eine einheitliche europäische Regelung des Datenschutzrechts sicherstellen. Sie gilt daher in der ganzen Europäischen Union, für alle Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union und für Unternehmen aus Drittstaaten, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Momentan enthält die europäische Richtlinie noch kein unmittelbar in jedem EU-Staat geltendes Recht, weshalb ab dem 25.05.2018 die DSGVO greift, damit Ihre Daten in jedem EU-Staat gleich behandelt werden müssen. Allerdings steht es nationalen Gesetzgebern frei, für einige bestimmte Punkte eigene nationale Regelungen zu treffen und Öffnungsklauseln in das nationale Gesetz aufzunehmen. In der DSGVO wird also geregelt, wie Daten behandelt werden müssen. Die genaue Verordnung kann auf dieser Seite eingesehen werden.

Wie sind Influencer von der DSGVO betroffen?

Im Grunde ist bereits jeder Influencer betroffen, der einen Blog oder eine Website mit Kommentarfunktion oder Google Analytics-Anbindung besitzt. Es geht um Daten, die auf einer Seite erhoben werden, also auch Daten, die in Kontaktformularen versendet werden. Welche Funktionen seines Blogs oder auch anderen Social Media Kanälen genau betroffen sind, muss sich jeder Influencer ansehen und bearbeiten. Besonders wichtig sind die Anpassungen auf der Datenschutz-Seite des Blogs / der Website (die übrigens gemeinsam mit dem Impressum Pflicht ist!), das Schließen von AV-Verträgen mit den vorhandenen Dienstleistern (z. B. Google Analytics) und ein gründliches Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten. Aufgepasst: In Zukunft gilt auch nicht mehr, dass man auf öffentlichen Plätzen mit einer großen Menschenmenge nicht die Einverständnis von allen auf einem Foto vorhandenen Personen einholen muss. Es muss jede auf dem Foto zu sehende Person einzeln um ihr Einverständnis gebeten werden.

Was kann ich als Influencer jetzt tun?

Zum Glück beschäftigen sich eine Menge Blogger im World Wide Web mit der DSGVO. Anhand von ausführlichen Checklisten können Blogger und Seitenbetreiber sich an die Verordnung herantasten und die erforderlichen Änderungen durchführen:

  • Anpassung der Datenschutzseite auf dem Blog / der Website
  • AV-Verträge mit benutzten Tools und Dienstleistern (alle, die Userdaten nutzen, weitergeben oder auswerten) wie Google Analytics müssen geschlossen werden
  • Aufstellen von Datenverarbeitungsverzeichnissen (wann werden wo für was Daten gesammelt und verarbeitet – hier eine Anleitung und ein Verzeichnismuster)
  • Es muss ein Datenschutzbeauftragter für Blogs abgestellt werden, wenn: mehr als neun Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben oder mindestens 20 Personen beschäftigt werden, die regelmäßig mit nicht automatisierter Datenverarbeitung zu tun haben oder personenbezogene Daten verarbeitet werden, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren. Es muss ebenso ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, sollten personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Entweder übernimmt jemand aus dem Unternehmen / der Influencer selbst die Rolle des Datenschutzbeauftragten oder es wird ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
  • Alle Social Media Kanäle und Webpräsenzen auf Datenerhebung überprüfen
  • Alle Seiten anhand der vorhandenen Checklisten anpassen (eine Auswahl findet sich in diesem Blogbeitrag unten bei den Quellen)
  • Profis konsultieren und sich DSGVO-sicher machen

 

Wie sind Unternehmen und Agenturen von der DSGVO betroffen?

Unternehmen / Agenturen sind natürlich ebenso betroffen, immerhin reicht bereits das Anlegen eines Mitarbeiterpersonalbogens, um ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten anlegen zu müssen. Ein Unternehmen muss ab dem 25.05.2018 jederzeit offenlegen können, welche datenschutzrelevante Daten es zu welchem Zweck erhebt und wie lange diese gespeichert werden. Im Influencer Marketing werden am laufenden Band Daten erhoben und ausgewertet, das beginnt bei der Influencer-Suche für eine Kampagne (welcher Influencer-„Typ“ ist passend – sportlich oder reisebegeistert? Soll es eine Kampagne mit Mikro- oder Hero-Influencern werden – kleinere oder größere Followeranzahl?) über die Influencer-Ansprache (E-Mail-Adressen) bis zur Kampagnendurchführung und -auswertung. Daher müssen wir als Agentur überlegen, welche Daten wir erheben und wie wir sie nutzen, um unseren Datenschutz so transparent wie möglich zu halten. Professionelle Hilfe zur Umsetzung der DSGVO ist das A und O. Wir sind dabei, uns an die DSGVO anzupassen. Wir möchten verantwortungsvoll mit persönlichen Daten umgehen und empfehlen jedem Unternehmen, seine Webpräsenzen ausreichend prüfen zu lassen und alle Verarbeitungsverzeichnisse gewissenhaft anzulegen. 

 

Quellen

„Bestellung eines Datenschutzbeauftragten“, mein-datenschutzbeauftragter.de, 04.05.2018 – zur Seite

„Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?“, intersoft-consulting.de, 04.05.2018 – zur Seite

„Datenschutz-Grundverordnung DSGVO„, dsgvo-gesetz.de, 04.05.2018 – zur Seite

„DSGVO – Verarbeitungsverzeichnis How-To“, harald-dvorak.at, 04.05.2018 – zur Seite

„DSGVO für Blogger – Checkliste und Linksammlung“, blogyourthing.com, 04.05.2018 – zur Seite

„DSGVO-Checkliste für Blogger und Online-Unternehmer“, blogmojo.de, 04.05.2018 – zur Seite

„120+ WordPress-Plugins im DSGVO-Check (mit Lösungen, Alternativen und Plugin-Tipps!)“, blogmojo.de, 04.05.2018 – zur Seite

„DSGVO Checkliste für Blogger: Wie setze ich die Datenschutz-Grundverordnung für mein Weblog um?“, datenschmutz.net, 04.05.2018 – zur Seite