ALLGE­MEI­NE GESCH­ÄFTS­­BEDIN­GUN­GEN (AGB)

1. Vertrags­gegen­stand

1. a) Grundlegende Informationen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen der Lucky Shareman GmbH, Holstentwiete 15, 22763 Hamburg („Lucky“) und Vertragspartnern im unternehmerischen Bereich („Kunde“). Sämtliche Angebote von Lucky sind unverbindlich, es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung bestätigt etwas anderes. Erteilt der Kunde auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an Lucky, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch Lucky angenommen wird.

Verbindliche Fristen und Termine werden ausdrücklich als solche in Textform festgelegt und von Lucky bestätigt. Diese beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Im Falle von Widersprüchen haben die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Regelungen Vorrang vor diesen AGB. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lucky stimmt diesen ausdrücklich zu.

1. b) Leistungen

Lucky bietet Social Media Beratung, Kampagnen in den sozialen Medien, Influencer-Marketing und weitere Dienstleistungen im Bereich Social Media Werbung an. Konkret erbrachte Leistungen werden als „Leistungsergebnisse“ bezeichnet.

Bei Werbeschaltung und / oder -mittlung gelten in Bezug auf die Leistungen der jeweiligen Werbeträger deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Lucky darf zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer beauftragen.

Die Leistungen von Lucky gelten als erfüllt, sobald die vertraglich vereinbarten Aufgaben vollständig erbracht wurden und das Ergebnis dem Kunden übermittelt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

Lucky ist vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Überlassung von Materialien (Präsentationen, Skripten oder Dokumenten), die im Zusammenhang mit der Erbringung der gebuchten Leistung erstellt wurden, verpflichtet. Ebenso ist eine Nutzung solcher Materialien nur mit gesonderter vorheriger Zustimmung von Lucky (schriftlich oder per E-Mail) gestattet.

1. c) Mitwirkungs­pflichten

Der Kunde verpflichtet sich, Lucky sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Lucky erforderlich sind.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, je nach Absprache Produkte (insbesondere freie Promotion Exemplare), Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.

2. Vergütung, Zahlungs­bedin­gUngen

2. a) Leistungen

Die Vergütung für die Leistungen von Lucky richtet sich nach dem individuell geschlossenen Einzelvertrag. Nicht vereinbarte Mehrleistungen, die zusätzlichen Aufwand erfordern, werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist vorab schriftlich mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden zu einem Stundensatz von EUR 140,– netto, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Vereinbarte Vergütungen sind vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Lucky ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 100 % der geschätzten Auftragskosten zu verlangen. Davon abweichende Zahlungsbedingungen werden im Einzelvertrag geregelt.

Nutzungsrechte an den von Lucky erbrachten oder vermittelten Leistungen und Leistungsergebnissen sind, vorbehaltlich einer schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, stets gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).

Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

2. b) Sonderleistungen / Nebenkosten / Auslagen

Sonderleistungen und Nebenkosten werden im Einzelvertrag festgehalten.

Verbrauchsmaterialien und Kosten für rein technische Leistungen Dritter berechnet Lucky nach Aufwand und Abspracht mit Kunde.

Fahrt- und Reisekosten, inklusive Kosten der erforderlichen Versicherungen hierfür, dürfen von Lucky stets auf Basis der nachgewiesenen verauslagten Kosten berechnet werden. Ohne Nachweis gelten zumindest die offizielle Sätze für das Kilometergeld, für Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand.

2. c) Zahlungsziele

Lucky erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde gerät nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug.

Lucky behält sich das Recht vor, Teilrechnungen für Teilleistungen zu stellen. Davon abweichende Zahlungsziele werden im Einzelvertrag geregelt.

Im Falle der Insolvenz oder nachgewiesenen Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden stets die Gesamtbeträge sofort fällig.

3. LieferunG, Abnahme, LeistunGS-hinder­nisse

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht von Lucky zu vertretender Umstände führen zu einer Verlängerung der Lieferfristen. Der Kunde erklärt die Abnahme ausdrücklich oder durch Nutzung der erbrachten Leistungen.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. Eine Abnahme kann nicht aus rein gestalterischen Gründen verweigert werden. Lucky hat bei Mängeln das Recht zur Nachbesserung.

Eine endgültige Abnahmeverweigerung ist frühestens nach der zweiten gescheiterten Naschbesserung möglich.
Im Verzugsfalle ist Lucky eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Kunden oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten, wie zum Beispiel einer unberechtigten Abnahmeverweigerung, sowie bei vom Kunden zu vertretenden Leistungshindernissen ist Lucky berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

Ein Recht zur Stornierung besteht für den Kunden nur, wenn dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen besteht der volle Vergütungsanspruch von Lucky fort, es sei denn, der Kunde hat nach endgültig gescheiterter Nachbesserung sein gesetzliches Recht zum Rücktritt ausgeübt.

4. Eigentums­rechte, Zurückbe­Haltungs­recht, Aufrech­nungs­verbot

Alle Leistungsergebnisse, wie Konzepte, Ideen oder andere Arbeitsergebnisse von Lucky, verbleiben im Eigentum von Lucky bis zur vollständigen Bezahlung. Nutzungsrechte werden dem Kunden nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das zeitlich und räumlich auf den vertraglichen Zweck beschränkt ist. Eine Weitergabe oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse bedarf der schriftlichen Zustimmung von Lucky.

5. Urheber- und Nutzungs­rechte

5. a) Lucky

An den Leistungsergebnissen von Lucky (inkl. ggf. angekaufter Fotodateien) bestehen Urheber- und Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben stets bei den Urhebern. Diese haben Lucky die für den Auftragszweck erforderlichen einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechte an Ihren Leistungen erteilt. Etwaige ungeklärte Rechte wird Lucky dem Kunden rechtzeitig vor Nutzung mitteilen.

Lucky räumt dem Kunden – Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung – in dem zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang die Nutzungsrechte an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsergebnissen ein.

Mangels anderweitiger Vereinbarung wird stets nur ein einfaches, zeitlich und räumlich auf den kleinstmöglichen Umfang beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

Eine weitergehende Übertragung (auch nur in Teilen) von Nutzungsrechten und jedwede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte durch den Kunden sowie jede auch nur geringfügige Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von Lucky mindestens in Textform.

Dies gilt auch für die Digitalisierung oder Umformatierung von Leistungsergebnissen. Der Kunde hat Lucky vor einer Vervielfältigung stets die durch ihn bearbeitete, finale Version des Leistungsergebnisses vorzulegen.

5. b) Kunde

Der Kunde versichert, zur Verwendung aller an Lucky übermittelten Unterlagen berechtigt zu sein und hält Lucky insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Verwendung erstreckt sich auf alle Nutzungen zur Erfüllung des Auftrags.

Der Kunde wird Lucky – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung oder eines entgegenstehenden Vertragszwecks – Belegexemplare von allen vervielfältigten Arbeiten unentgeltlich überlassen.

Lucky darf diese Belegexemplare in allen Medien unter Nennung des Kunden als Auftraggeber zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden oder der Vertragszweck dem entgegensteht.

6. Namens­nennung

Der Kunde beachtet, dass der Urheber einen Anspruch auf Namensnennung in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungsergebnisse hat. Ausnahmen davon bedürfen der einvernehmlichen Absprache.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, bei der Nutzung der Leistungsergebnisse von Lucky entsprechend einen Vermerk

„Agentur: Lucky Shareman GmbH“

mit einer Verlinkung zu der aktuellen URL der Website von Lucky anzubringen. Der Kunde hat dabei sicherzustellen, dass der genannte Vermerk mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit Lucky mit den aktuellen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.

7. Haftung

Lucky haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) gemäß Ziffern 1. und 2. dieser AGB beruhen.

Lucky haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und / oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.

Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. Lucky haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten. Lucky haftet nicht für eine mangelhafte Leistung der Werbeträger (wie meta); diese sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen von Lucky.

Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung von Lucky auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung von Lucky begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

Der Kunde haftet für die an Lucky übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält Lucky insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden beauftragten Werbeschaltungen und / oder -mittlungen sowie bei sonstigen vom Kunden beauftragten Leistungen von Lucky auf den Gebieten Social Media Beratung und Influencer-Marketing.

8. Kündigung

Kunde kann Einzelverträge bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit ordentlich kündigen. Kündigt Kunde, ist Lucky berechtigt, die vollständige vereinbarte Vergütung zu verlangen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Einzelvertrages durch eine der Parteien bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund seitens Kunde liegt insbesondere in dem Fall vor, in dem sich die öffentliche Wahrnehmung von Lucky oder (einzelnen) Influencer:innen während einer Kampagne negativ verändert und damit nach Ansicht von Kunde der Erfolg dieser Kampagne gefährdet wird.

Weitergehende Schadenersatz- und / oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Jede Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen, zu erfolgen.

9. Verjäh­rung

Abweichend von gesetzlichen Regelungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Leistungserbringung durch Lucky.

Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsregeln würde zu einer kürzeren Verjährung führen.

10. Geheim­haltung und Daten­schutz

Sämtliche Informationen, die Lucky im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weiter geleitet.

Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weiter geleitet werden müssen, dass der Kunde die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit Lucky als Auftragsdatenverarbeiterin für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend. Weitere Informationen sind auf der Website von Lucky unter „Datenschutz“ erhältlich.

11. Schluss­bestim­mungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, Deutschland.
Lucky ist berechtigt, Rechtsstreitigkeiten auch an dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand des Kunden zu führen.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenarbeiten bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.