ALLGE­MEI­NE GESCH­ÄFTS­­BEDIN­GUN­GEN (AGB)

1. Vertrags­gegen­stand

1. a) Grundlegende Informationen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Lucky Shareman GmbH, Holstentwiete 15, 22763 Hamburg („Lucky“) und Vertragspartnern im unternehmerischen Bereich („Kunde“), gleich ob Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sämtliche Angebote von Lucky sind freibleibend, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung. Erteilt der Kunde auf der Grundlage eines Angebots einen Auftrag an Lucky, so gilt dies als neues Angebot, welches erst mit der Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch Lucky angenommen wird.

Fristen für Aufträge, insbesondere Werbe- und Marketingkampagnen, beziehungsweise feste Termine, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich also solche oder mit gleichbedeutender Bezeichnung („fest“, „fix“ o.ä.) in Textform vereinbart und von Lucky bestätigt werden. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

Die in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen sowie diese AGB sind bestimmend für die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Lucky, bei Widersprüchen haben die Regelungen der Auftragsbestätigung Vorrang. Anderweitige AGB, insbesondere solche des Kunden oder weiterer Abnahme der Kunden, finden keine Anwendung.

1. b) Leistungen

Lucky bietet unter anderem folgende Leistungen an: Kommunikationsberatung und -design, Werbeschaltung und / oder -mittlung (on- und offline), Vermittlung bekannter Persönlichkeiten zu Kampagnenzwecken, z.B. Produktvermarktung, Fotodesign, Produktdesign, Eventorganisation, Hosting sowie weitere Dienst- und Werkleistungen auf dem Gebiet der Werbung. Konkret erbrachte und abgrenzbare Leistungen werden auch als „Leistungsergebnisse“ bezeichnet.

Bei Werbeschaltung und / oder -mittlung gelten in Bezug auf die Leistungen der jeweiligen Werbeträger deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Lucky ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der übertragenen Arbeiten zu beauftragen.

Leistungen von Lucky gelten bei Kommunikations- und/oder Produktdesign mit Ablieferung der Entwürfe, bei Werbeschaltung und/oder -mittlung mit Übermittlung der Werbemittel an den Werbeträger, bei Fotodesign mit Ablieferung der Fotos als abgenommen und erbracht. Die Abnahme durch den Kunden kann konkludent oder ausdrücklich erfolgen. Die Abnahme gilt stets als erteilt, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Lieferung widerspricht.

Lucky ist vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Überlassung von Materialien (Präsentationen, Skripten oder Dokumenten), die im Zusammenhang mit der Erbringung der gebuchten Leistung erstellt wurden, verpflichtet. Ebenso ist eine Nutzung solcher Materialien nur mit gesonderter vorheriger Zustimmung von Lucky (schriftlich oder per E-Mail) gestattet.

1. c) Mitwirkungs­pflichten

Der Kunde verpflichtet sich, Lucky sämtliche in seinem Kenntnisbereich liegenden Informationen zu verschaffen und Genehmigungen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Lucky erforderlich sind.

Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: allgemeine Unternehmensinformationen, detailliertes Briefing für die jeweiligen Aufträge, Werbemittel, je nach Absprache Produkte (insbesondere freie Promotion Exemplare), Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner, Mitteilung von Fristen, sobald diese bekannt sind.

2. Vergütung, Zahlungs­bedin­gUngen

2. a) Leistungen

Für die Leistungen von Lucky gelten primär die in der Auftragsvereinbarung festgelegten Vergütungen und deren Fälligkeiten.

Erbringt Lucky darüber hinaus Leistungen, die einen nicht vereinbarten Mehraufwand bedeuten, so ist dieser vorrangig mit vorab von Lucky mitgeteilten besonderen Stundensatz oder Tagessatz zu vergüten. Mangels einer solchen Vereinbarung oder Mitteilung beträgt die taxmäßige Vergütung EUR 110,– je Stunde.

Soweit feste Vergütungen vereinbart sind oder die Zusammenarbeit eine Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet, ist die Gesamtvergütung 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung zur Zahlung fällig.

Lucky ist darüber hinaus auch berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe bis zu 100% der veranschlagten Kosten des Auftrages zu verlangen. Bei erheblicher Überschreitung der ursprünglichen veranschlagten Budgets erfolgt eine Mitteilung an den Kunden.

Nutzungsrechte an den von Lucky erbrachten oder vermittelten Leistungen und Leistungsergebnissen sind, vorbehaltlich einer schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, stets gesondert zu vergüten (siehe auch unter „Urheber- und Nutzungsrechte“).

Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

2. b) Sonderleistungen / Nebenkosten / Auslagen

Sonderleistungen und Nebenkosten wie z.B. die Bearbeitung von abnahmefähigen Werbemitteln oder Fotografien oder deren Nachbearbeitung, die Drucküberwachung, Mehraufwand aufgrund geänderter Briefings (Autorenkorrekturen) oder ähnliches berechnet Lucky in Höhe einer gesondert vereinbarten Vergütung oder, soweit diese nicht vorliegt, in Höhe von EUR 100,- netto pro Stunde.

Verbrauchsmaterialien und Kosten für rein technische Leistungen Dritter berechnet Lucky nach dem tatsächlichen Aufwand.

Fahrt- und Reisekosten, inklusive Kosten der erforderlichen Versicherungen hierfür, dürfen von Lucky stets auf Basis der nachgewiesenen verauslagten Kosten berechnet werden. Ohne Nachweis gelten zumindest die offizielle Sätze für das Kilometergeld, für Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand.

2. c) Zahlungsziele

Lucky erstellt für sämtliche Leistungen eine Rechnung. Es gilt ein Zahlungsziel von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum. Der Kunde gerät 10 Werktage nach Rechnungserhalt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Lucky behält sich die Erstellung von Abschlagsrechnungen in angemessener Höhe vor. Dabei gilt, dass Anzahlungen in Höhe von bis zu 50% als angemessen gelten. Angemessen sind auch Teilrechnungen auf Teilleistungen oder Teilergebnisse im Rahmen eines über einen Zeitraum angesetzten Projektes, insbesondere nach Teilabnahmen, wobei der Betrag ins Verhältnis zum Umfang der Leistung gesetzt wird.

Im Falle der Insolvenz oder nachgewiesenen Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden stets die Gesamtbeträge sofort fällig.

3. LieferunG, Abnahme, LeistunGS-hinder­nisse

Liefertermine sind seitens Lucky in Textform zu bestätigen und nur verbindlich, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von Lucky liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt, führend zu einer entsprechenden Verlängerung der Fristen.

Lucky hat den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich gegenüber dem Kunden anzuzeigen. Das Übermittlungsrisiko geht im Zeitpunkt des Bereitstellens der Arbeiten / Daten auf eigenen Servern von Lucky oder Servern Dritter, die entweder von Lucky oder dem Kunden beauftragt sind, auf den Kunden über. Lieferungen erfolgen stets „ab Werk“.

Die Kosten der Lieferung (Verpackung, Porto, Fracht, Versicherungen o.ä.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat die Abnahme ausdrücklich oder durch Annahme der Leistung zu erklären Die Abnahme der Leistungen von Lucky kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei wesentlichen Abweichungen von den im Auftrag vereinbarten Vorgaben hat der Kunde Lucky ein Nachbesserungsrecht zu gewähren. Eine endgültige Abnahmeverweigerung ist frühestens nach der zweiten gescheiterten Naschbesserung möglich.
Die Abnahme gilt als erklärt, wenn ihre Ablehnung nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen erfolgt.

Im Verzugsfalle ist Lucky eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Bei Annahmeverzug des Kunden oder der Verletzung von Mitwirkungspflichten, wie zum Beispiel einer unberechtigten Abnahmeverweigerung,. sowie bei vom Kunden zu vertretenden Leistungshindernissen ist Lucky berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

Ein Recht zur Stornierung besteht für den Kunden nur, wenn dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart wird. Im Übrigen besteht der volle Vergütungsanspruch von Lucky fort, es sei denn, der Kunde hat nach endgültig gescheiterter Nachbesserung sein gesetzliches Recht zum Rücktritt ausgeübt.

4. Eigentums­rechte, Zurückbe­Haltungs­recht, Aufrech­nungs­verbot

An Fotos, Entwürfen, Dateien, Reinzeichnungen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen (z.B. Negative, Modelle oder Originalillustrationen) werden lediglich auf den Auftragszweck begrenzte Nutzungsrechte, jedoch kein Eigentum an den Kunden übertragen.

Die Übermittlung von Dateien (auch im Original) erfolgt lediglich zum Zwecke der auftragsgebundenen Nutzung durch den Kunden. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Originale sind nach einer angemessenen Frist, spätestens unverzüglich nach Beendigung des Auftrags, unbeschädigt zurückzugeben.

Eine dauerhafte Herausgabe der Leistungsergebnisse und Materialien an den Kunden ist, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, von diesem gesondert zu vergüten.

Das Eigentum an den Leistungsergebnissen, Materialien und sonstigen Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Lucky gegen den Kunden bei Lucky.

5. Urheber- und Nutzungs­rechte

5. a) Lucky

An den Leistungsergebnissen von Lucky (inkl. ggf. angekaufter Fotodateien) bestehen Urheber- und Nutzungsrechte. Die Urheberrechte verbleiben stets bei den Urhebern. Diese haben Lucky die für den Auftragszweck erforderlichen einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechte an Ihren Leistungen erteilt. Etwaige ungeklärte Rechte wird Lucky dem Kunden rechtzeitig vor Nutzung mitteilen.

Lucky räumt dem Kunden – Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung – in dem zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang die Nutzungsrechte an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsergebnissen ein.

Mangels anderweitiger Vereinbarung wird stets nur ein einfaches, zeitlich und räumlich auf den kleinstmöglichen Umfang beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

Eine weitergehende Übertragung (auch nur in Teilen) von Nutzungsrechten und jedwede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte durch den Kunden sowie jede auch nur geringfügige Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung von Lucky mindestens in Textform.

Dies gilt auch für die Digitalisierung oder Umformatierung von Originalen, Negativen oder Abzügen im Rahmen von Fotodesign-Leistungen. Der Kunde hat Lucky vor einer Vervielfältigung stets Korrekturmuster vorzulegen.

5. b) Kunde

Der Kunde versichert, zur Verwendung aller an Lucky übermittelten Unterlagen, insbesondere Vorlagen im Rahmen von Fotodesign-Leistungen, berechtigt zu sein und hält Lucky insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Verwendung erstreckt sich auf alle Nutzungen zur Erfüllung des Auftrags.

Der Kunde wird Lucky – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung oder eines entgegenstehenden Vertragszwecks Belegexemplare von allen vervielfältigten Arbeiten unentgeltlich überlassen.

Lucky darf diese Belegexemplare in allen Medien unter Nennung des Kunden als Auftraggeber zur Eigenwerbung nutzen, sofern nicht ein schriftlich anzuzeigendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden oder der Vertragszweck dem entgegensteht.

6. Namens­nennung

Der Kunde beachtet, dass der Urheber einen Anspruch auf Namensnennung in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungsergebnisse hat. Ausnahmen davon bedürfen der einvernehmlichen Absprache.

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, bei der Nutzung der Leistungsergebnisse von Lucky entsprechend einen Vermerk

„Agentur: Lucky Shareman GmbH“

mit einer Verlinkung zu der aktuellen URL der Website von Lucky anzubringen. Dies gilt auch im Rahmen von Fotodesign-Leistungen seitens Lucky. Der Kunde hat dabei sicher zu stellen, dass der genannte Vermerk mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit Lucky mit den aktuellen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.

7. Mängel­anzeigen, Schaden­ersatz

Spätestens nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen gelten die Materialien und Leistungsergebnisse als mangelfrei abgenommen. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von zurückzugebenden Geräten oder Materialien (Fotos) ist Lucky berechtigt, Schadenersatz in Höhe von bis zu EUR 1.000,- für jedes Original und EUR 200,- für jedes Duplikat erstattet zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, Lucky der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8. Haftung

Lucky haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt, ebenso Schäden, die auch auf einer nur leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) gemäß Ziffern 1. und 2. dieser AGB beruhen.

Lucky haftet nicht für branchenübliche Abweichungen bzgl. der Beschaffenheit der Arbeiten und auch nicht für nicht und / oder nicht fristgemäß angezeigte Mängel.

Die Haftung für offenkundige und erkennbare, jedoch nicht angezeigte Mängel, entfällt. Lucky haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeiten. Lucky haftet nicht für eine mangelhafte Leistung der Werbeträger; diese sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen von Lucky.

Hinsichtlich der Tätigkeit von Subunternehmern ist die Haftung von Lucky auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Höhe nach ist die Haftung von Lucky begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

Der Kunde haftet für die an Lucky übermittelten (personenbezogenen) Daten und hält Lucky insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde haftet insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit von vom Kunden beauftragten Werbeschaltungen und / oder -mittlungen sowie bei sonstigen vom Kunden beauftragten Leistungen von Lucky auf den Gebieten der Kommunikationsberatung, des Kommunikationsdesigns und der Werbung.

9. Kündigung

Aufträge, die ein bestimmtes Leistungsergebnis, zum Beispiel die Bewerkstelligung einer Kampagne oder die Übermittlung von zu erstellenden Materialien zum Gegenstand haben, unter liegen nicht dem Recht zur Kündigung sondern richten sich nach Werkvertragsrecht. Werbeschaltungen und/oder -mittlungen gelten als erfolgsgeschildete Leistung.

Ist der Vertrag als Dauerschuldverhältnis über eine Dienstleistung ausgestaltet (z.B. bei Hosting oder Beratung), so kann er von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden, soweit die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Soweit Lucky zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Leistungen erbracht hat, bleibt der Vergütungsanspruch für diese Leistungen von der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung unberührt.

Weitergehende Schadenersatz- und / oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Jede Kündigung hat in Textform, unter Angabe von Gründen zu erfolgen.

10. Verjäh­rung

Abweichend von gesetzlichen Regelungen beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Leistungserbringung durch Lucky.

Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsregeln würde zu einer kürzeren Verjährung führen.

11. Geheim­haltung und Daten­schutz

Sämtliche Informationen, die Lucky im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangt, werden streng vertraulich behandelt. An Dritte werden diese Informationen nicht weiter geleitet.

Ausnahmen hierzu gelten für den Fall, dass die Informationen zur Durchführung des Vertrages an Dritte weiter geleitet werden müssen, dass der Kunde die Informationen bereits selbst veröffentlicht hat oder sie auf anderem Wege öffentlich bekannt geworden sind.

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit Lucky als Auftragsdatenverarbeiterin für Dritte tätig wird, gilt dies entsprechend. Weitere Informationen sind auf der Website von Lucky unter „Datenschutz“ erhältlich.

12. Schluss­bestim­mungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Unternehmenssitz von Lucky.

Lucky ist berechtigt, Rechtsstreitigkeiten auch an dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand des Kunden zu führen.

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Änderungen dieser AGB sowie mündliche Nebenarbeiten bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.